Unser Arbeitsgrundsatz
Wir wollen verständlich, sachlich und überprüfbar argumentieren. Deshalb kennzeichnen wir, welche Angaben belegt sind, wo wir eine andere Bewertung vertreten und welche Fragen noch offen sind.
Was die Verwaltung sagt
Nach Darstellung der Stadt befindet sich das bestehende Rathaus in einem baulich schlechten Zustand. Das von der Stadt beauftragte Büro Drees & Sommer bewertete den Zustand im Jahr 2024 mit „ausreichend bis mangelhaft“ und sah dringenden Handlungsbedarf. Untersucht wurden eine Kernsanierung des bestehenden Rathauses, ein Abriss mit Neubau am bisherigen Standort, ein Neubau auf dem Adient-Gelände sowie mehrere Neubauvarianten im Bereich des Wilhelm-Kern-Platzes.
Drees & Sommer kam in seiner Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die Neubauvarianten neben dem bestehenden Rathaus wirtschaftlich und in der Gesamtbewertung vorteilhafter seien. Als Vorteile führte das Büro unter anderem die zentrale Lage, die Unterbringung des vorgesehenen Raumprogramms, den Verzicht auf eine Interimslösung während der Bauzeit und die Möglichkeiten zur städtebaulichen Neuordnung an. Die Varianten 4.1 bis 4.3 wurden als Grundlage für den weiteren Planungsprozess empfohlen. Die Stadt hat die wesentlichen Ergebnisse und den Abschlussbericht auf ihrer Seite zum Projekt „Zukünftiges Rathaus“ veröffentlicht.
Anschließend führte die Stadtverwaltung mit Unterstützung der NRW.BANK einen weiteren Wirtschaftlichkeitsvergleich mit dem kommunalen Rechenmodell durch. Auch in diesem Vergleich wurde die Variante 4 „Neubau südlich des Wilhelm-Kern-Platzes“ als wirtschaftlichste Variante bewertet. In die Bewertung flossen sowohl monetäre Gesichtspunkte als auch qualitative Kriterien wie Standort, Nachhaltigkeit, Funktionalität und Zeitschiene ein.
Als Alternative zum Neubau betrachtete die Verwaltung dabei eine sogenannte Fortführungsvariante. Nach ihrer eigenen Erläuterung handelt es sich dabei nicht um eine Kernsanierung. Berechnet wurde vielmehr der Weiterbetrieb des bestehenden Rathauses mit den jeweils anfallenden nötigsten Instandsetzungen und Instandhaltungen. Weitere Erläuterungen zur Berechnung und zur Position der Verwaltung finden sich in den häufig gestellten Fragen zum zukünftigen Rathaus.
Am 6. November 2024 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Neubauvariante im Bereich der „Alten Post“ weiterzuverfolgen. Gleichzeitig sollte auch die Fortführungsvariante weiter beplant und berücksichtigt werden. Der Beschluss stand ausdrücklich unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Diese sollte nach detaillierteren Planungen und der Prüfung möglicher Fördermittel beim späteren Baubeschluss abschließend bewertet werden. Die Stadt hat den Beschluss und seine wesentlichen Inhalte zusammengefasst.
Mittlerweile bezeichnet die Stadt den Neubau auf dem Wilhelm-Kern-Platz als feststehende Realisierungsvariante. Im Jahr 2026 begann die Beratung darüber, mit welchem Beschaffungs- und Finanzierungsmodell ein möglicher Neubau umgesetzt werden könnte. Den jeweils veröffentlichten Projektstand stellt die Stadt auf ihrer Übersichtsseite zum zukünftigen Rathaus dar.
Was wir daran prüfen wollen
- Welche Maßnahmen sind in der Fortführungsvariante enthalten?
- Welche Standards wurden angesetzt?
- Welche Preissteigerungen und Zeiträume wurden angenommen?
- Welche Arbeiten sind zwingend und welche könnten zeitlich priorisiert werden?
- Wann entstehen die tatsächlichen Ausgaben?
- Wie soll der Neubau finanziert werden?
- Welche langfristigen Verpflichtungen entstehen?
Was wir nicht behaupten
Wir behaupten derzeit nicht, dass der Erhalt bereits nachweislich günstiger ist. Wir halten die bisher öffentlich dargestellten Grundlagen aber noch nicht für ausreichend, um Abriss und Neubau als alternativlos anzusehen.
Unterlagen und Quellen
Unsere Darstellung stützt sich auf öffentlich zugängliche Unterlagen der Stadt Espelkamp und ihres Ratsinformationssystems. Wir unterscheiden zwischen den Angaben der Verwaltung, unserer eigenen Bewertung und Fragen, die aus unserer Sicht noch nicht ausreichend beantwortet sind.
Projektbericht „Zukünftiges Rathaus der Stadt Espelkamp“ von Drees & Sommer
Der Bericht enthält die Untersuchung der verschiedenen Sanierungs- und Neubauvarianten, das Raum- und Funktionsprogramm, die Nutzwertanalyse, Kostenschätzungen und die Handlungsempfehlung des beauftragten Fachbüros.
Vorlage 126/2024: „Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen Rathaussanierung oder Neubau“
Die Vorlage wurde am 30. Oktober 2024 im Hauptausschuss und anschließend im Rat beraten. Im Ratsinformationssystem sind dazu unter anderem Unterlagen zum Projektverlauf sowie Präsentationen zur Methodik und zum Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs der NRW.BANK hinterlegt.
Vorlage 126/2024 im Ratsinformationssystem
Grafik der Stadt zu den Ergebnissen des NRW.BANK-Rechenmodells
Die Grafik zeigt die monetären und nichtmonetären Bewertungsergebnisse der verglichenen Varianten.
Ratsbeschluss vom 6. November 2024
Der Rat beauftragte die Verwaltung, die Neubauvariante im Bereich der „Alten Post“ weiterzuverfolgen und gleichzeitig die Fortführungsvariante weiter zu beplanen und zu berücksichtigen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt.
Häufig gestellte Fragen der Stadt zum zukünftigen Rathaus
Die Stadt beschreibt dort unter anderem die von ihr festgestellten Gebäudemängel, ihre Einschätzung zu einer abschnittsweisen Sanierung, mögliche Interimslösungen, Fördermöglichkeiten sowie die Methodik des kommunalen Rechenmodells.
Vorlage 52/2026: „Beschaffungsvariantenvergleich für ein mögliches neues Rathaus“
Die Vorlage wurde im Februar 2026 im Rat und im Hauptausschuss beraten. Im Ratsinformationssystem sind dazu Präsentationen der Verwaltung und der NRW.BANK sowie eine Ergänzungsvorlage hinterlegt.
Auf ihrer Projektseite veröffentlicht die Stadt Informationen zum bisherigen Verfahren, zu den untersuchten Varianten und zum jeweils aktuellen Planungsstand.
Diese Quellenliste wird ergänzt, sobald weitere Unterlagen vorliegen. Eigene Auswertungen veröffentlichen wir erst nach sorgfältiger Prüfung. Dabei kennzeichnen wir nachvollziehbar, welche Angaben unmittelbar aus einer Quelle stammen, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen und welche Fragen weiterhin offen sind.
Stand der Prüfung
Weitere Unterlagen wurden angefordert. Nach Eingang und sorgfältiger Prüfung werden wir die Ergebnisse hier veröffentlichen.
Korrekturen
Sollten sich veröffentlichte Angaben als unvollständig oder falsch erweisen, korrigieren wir sie nachvollziehbar an dieser Stelle.
