Die AbstimmungsFrage

Sind Sie dafür, dass die Stadt Espelkamp das bestehende Rathaus am bisherigen Standort durch geeignete Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Gebäudefunktion erhält und auf einen Abriss und Neubau verzichtet?

Über diese Frage wollen wir die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen. Deshalb sammeln wir Unterschriften für einen Bürgerentscheid.

Was bewirkt meine Unterschrift?

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie die Forderung nach dem Erhalt des bestehenden Rathauses. Erreicht das Bürgerbegehren die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften und ist es zulässig, befasst sich der Rat damit. Übernimmt der Rat die Forderung nicht, kann es zum Bürgerentscheid kommen.

Wer darf unterschreiben?

Sie dürfen unterschreiben, wenn Sie…

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • in Espelkamp wohnen
  • EU-Staatsangehörige*r sind

So wird die Unterschrift gültig

  • vollständig ausfüllen
  • gut lesbar schreiben
  • persönlich unterschreiben

Mehrere berechtigte Personen aus einem Haushalt dürfen jeweils selbst unterschreiben.

Warum geht das nicht online?

Ein Bürgerbegehren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Deshalb reicht die Teilnahme an einer Online-Petition nicht aus. Erforderlich ist eine persönliche Unterschrift auf der vorgesehenen Liste.

So läuft das Verfahren ab

1.
UNTERSCHRIFTEN sammeln

Damit das Bürgerbegehren erfolgreich eingereicht werden kann, müssen acht Prozent der Wahlberechtigten in Espelkamp unterschreiben. Das sind rund 1.600 gültige Unterschriften.

2.
PRÜFUNG DER VERWALTUNG

Nach der Einreichung prüft die Stadtverwaltung, ob die Unterschriften gültig sind und die notwendige Anzahl erreicht wurde. Anschließend stellt der Stadtrat fest, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist.

3.
ENTSCHEIDUNG IM STADTRAT

Der Stadtrat kann dem Bürgerbegehren folgen: Das bestehende Rathaus bleibt erhalten und auf Abriss und Neubau wird verzichtet. Ein Bürgerentscheid ist dann nicht mehr notwendig.

4.
BÜRGER-ENTSCHEID

Folgt der Stadtrat der Forderung nicht, entscheiden die Bürger selbst bei einer Briefwahl innerhalb von drei Monaten. Dann kann jeder mit Ja oder Nein über den Erhalt des bestehenden Rathauses abstimmen.

Datenschutz

Die Angaben auf den Unterschriftenlisten werden ausschließlich für das Bürgerbegehren verwendet und im Rahmen des förmlichen Verfahrens behandelt. Ausgefüllte Listen werden nicht fotografiert oder veröffentlicht. Freiwillige Kontaktdaten für Mitarbeit oder den WhatsApp-Kanal werden getrennt erhoben.