Erhalten statt abreißen

Das Rathaus gehört seit 1962 zur Espelkamper Stadtmitte. Sein Bau fiel in eine wichtige Phase der Stadtentwicklung: Espelkamp entwickelte seine kommunale Eigenständigkeit und erhielt eine eigene Stadtverwaltung. Der spätere Erweiterungsbau steht für das Wachstum der Stadt und die Übernahme weiterer kommunaler Aufgaben. Das Rathaus ist deshalb nicht nur ein Verwaltungsgebäude. Es ist ein sichtbarer Teil der Geschichte Espelkamps.

Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Trotzdem ist es für das Stadtbild und die Identität unserer Stadt von Bedeutung. Seit Jahrzehnten prägt es gemeinsam mit dem Wilhelm-Kern-Platz die Espelkamper Stadtmitte. Viele Menschen verbinden mit dem Rathaus persönliche Erinnerungen – von Behördengängen und Eheschließungen bis zu politischen Beratungen und wichtigen Entscheidungen. Ein Abriss würde diesen gewachsenen Ort unwiederbringlich verändern.

Wir bestreiten nicht, dass das Rathaus erhebliche Mängel hat. Notwendige Arbeiten an Brandschutz, Gebäudetechnik, Fassade und weiteren Gebäudeteilen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Erhalt bedeutet für uns nicht, das Gebäude unverändert weiterzunutzen. Das Rathaus muss sicher, funktionstüchtig und für eine moderne Verwaltung geeignet sein.

Aus dem Sanierungsbedarf folgt aber nicht automatisch, dass nur Abriss und Neubau infrage kommen. Bevor das bestehende Rathaus endgültig aufgegeben wird, muss gründlich geprüft werden, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind, welcher Standard für eine dauerhaft funktionsfähige Nutzung angemessen ist und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt werden können.

Für den Erhalt spricht auch der verantwortungsvolle Umgang mit kommunalem Eigentum. Im Rathaus sind erhebliche öffentliche Vermögenswerte gebunden. Bei einem Abriss gingen nicht nur ein Gebäude und ein Stück Stadtgeschichte verloren. Auch große Teile der vorhandenen Bausubstanz und der darin steckenden öffentlichen Investitionen könnten nicht weiter genutzt werden.

Hinzu kommt der Umgang mit natürlichen Ressourcen. Wer ein bestehendes Gebäude weiter nutzt, erhält Baustoffe und bereits eingesetzte Energie. Ein Abriss erzeugt große Mengen Abfall, die abtransportiert, aufbereitet oder entsorgt werden müssen. Für einen Neubau werden erneut Baustoffe hergestellt, transportiert und verarbeitet. Der Erhalt nutzbarer Gebäudestruktur vermeidet Abrissabfälle und reduziert den Bedarf an neuen Materialien.

Selbstverständlich müssen auch der künftige Energieverbrauch, notwendige Baumaßnahmen und die erreichbare technische Qualität berücksichtigt werden. Deshalb brauchen wir einen vollständigen ökologischen Vergleich beider Varianten – einschließlich der Folgen von Abriss und Neubau. Es reicht nicht, nur den späteren Energieverbrauch der fertigen Gebäude gegenüberzustellen.

Wir wollen das bestehende Rathaus und die darin gebundenen kommunalen Vermögenswerte erhalten. Notwendige Arbeiten müssen ausgeführt werden, aber ein Abriss darf erst dann infrage kommen, wenn überzeugend nachgewiesen ist, dass eine technisch, wirtschaftlich und ökologisch verantwortbare Erhaltung nicht möglich ist. Dieser Nachweis liegt für uns bisher nicht vor.

KOSTEN-BERECHNUNG ÜBERZEUGT NICHT

Die Kostenberechnung der Verwaltung lässt entscheidende Fragen offen. Sie stellt dem Neubau eine bestimmte Fortführungsvariante für das bestehende Rathaus gegenüber. Für uns ist bisher nicht nachvollziehbar, ob dabei auch eine bedarfsgerechte Erhaltung mit angemessenen Standards und einer sinnvollen zeitlichen Verteilung der Maßnahmen ernsthaft untersucht wurde.

Ein Kostenvergleich ist nur belastbar, wenn tatsächlich vergleichbare Lösungen gegenübergestellt werden. Deshalb muss offengelegt werden, welche Arbeiten in der Fortführungsvariante enthalten sind, welche Standards angesetzt wurden und ob sämtliche Maßnahmen im angenommenen Umfang und zum angenommenen Zeitpunkt notwendig sind.

Eine bedarfsgerechte Erhaltung muss alle notwendigen Sicherheits-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen umfassen. Sie muss aber nicht automatisch jeden technisch denkbaren oder wünschenswerten Standard verwirklichen. Auch bei einem öffentlichen Gebäude muss geprüft werden, welche Qualität für eine sichere und funktionale Nutzung erforderlich ist und welche Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen.

Entscheidend ist außerdem, wann die einzelnen Arbeiten ausgeführt werden müssen. Maßnahmen an Brandschutz oder sicherheitsrelevanter Technik dürfen nicht aufgeschoben werden. Andere Arbeiten könnten möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Deshalb muss fachlich untersucht werden, welche Maßnahmen sofort erforderlich sind, welche miteinander verbunden werden sollten und welche sinnvoll über mehrere Jahre verteilt werden können.

Die zeitliche Verteilung ist für den städtischen Haushalt von großer Bedeutung. Eine langfristige Gesamtsumme zeigt noch nicht, wie hoch die tatsächliche Belastung in den einzelnen Haushaltsjahren ausfällt. Ein Neubau erfordert zunächst hohe Investitionsmittel. Eine schrittweise Erhaltung könnte die Ausgaben anders verteilen und damit finanzielle Spielräume erhalten. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, muss konkret berechnet werden.

Auch die Finanzierung des Neubaus ist ein wesentlicher Teil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die reine Investitionssumme beantwortet nicht, wann die Stadt welche Beträge zahlen muss, welche Finanzierungskosten entstehen und welche vertraglichen Verpflichtungen über viele Jahre eingegangen werden. Ebenso muss transparent werden, ob die Stadt selbst baut und finanziert oder private Partner beteiligt werden sollen.

Ein Rathausprojekt steht nicht allein im Haushalt. Espelkamp muss gleichzeitig Schulen, Kindergärten, Straßen und andere öffentliche Einrichtungen finanzieren. Auch Sport, Kultur, Vereine und soziale Angebote sind für das Leben in unserer Stadt wichtig. Deshalb muss klar dargestellt werden, wie stark ein Neubau den Haushalt langfristig bindet und welcher finanzielle Spielraum für andere kommunale Aufgaben bleibt.

Für einen fairen Vergleich müssen Investitionskosten, Finanzierung, laufender Betrieb, Energieverbrauch, Instandhaltung und spätere Reparaturen gemeinsam betrachtet werden. Die untersuchten Varianten müssen einen vergleichbaren Leistungsumfang und nachvollziehbare Standards haben. Ebenso wichtig sind die jährlichen Zahlungsbelastungen und die langfristigen Risiken für den städtischen Haushalt.

Wir behaupten derzeit nicht, dass der Erhalt bereits nachweislich günstiger ist. Wir widersprechen aber der Darstellung, Abriss und Neubau seien auf Grundlage der bisherigen Berechnung überzeugend als wirtschaftlichere oder alternativlose Lösung belegt.

Wir verlangen keine Rechnung, die den Erhalt künstlich günstig erscheinen lässt. Wir verlangen einen fairen, transparenten und verständlichen Vergleich. Solange Leistungsumfang, Standards, zeitliche Belastung und Finanzierung nicht nachvollziehbar geklärt sind, ist ein endgültiger Abriss aus unserer Sicht nicht verantwortbar.

DIE BÜRGER SOLLEN ENTSCHEIDEN

Der Abriss des bestehenden Rathauses und der Bau eines neuen Gebäudes würden die Espelkamper Stadtmitte und den städtischen Haushalt über Jahrzehnte prägen. Ist das bestehende Rathaus erst einmal abgerissen, lässt sich diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

Bei einer so langfristigen und unumkehrbaren Weichenstellung sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst verbindlich entscheiden können. Genau dafür gibt es das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid als Instrumente der kommunalen Demokratie.

Informationsveranstaltungen, Gutachten und öffentliche Beratungen sind wichtig. Sie können unterschiedliche Möglichkeiten sichtbar machen, Fragen beantworten und zu einer sachlichen Diskussion beitragen. Sie ersetzen aber keine verbindliche Mitentscheidung. Bei einer Beteiligungsveranstaltung können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung äußern. Bei einem Bürgerentscheid geben sie selbst die entscheidende Stimme ab.

Das Bürgerbegehren fordert deshalb nicht nur weitere Informationen oder eine erneute unverbindliche Prüfung. Mit ihrer Unterschrift unterstützen die Bürgerinnen und Bürger die konkrete Forderung, das bestehende Rathaus funktionsfähig zu erhalten und auf Abriss und Neubau zu verzichten.

Erreicht das Bürgerbegehren die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften und erfüllt es die rechtlichen Voraussetzungen, muss sich der Rat damit befassen. Der Rat kann die Forderung übernehmen. Tut er das nicht, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheid selbst über die Sachfrage.

Die Unterschrift unter das Bürgerbegehren ist noch nicht die Stimmabgabe beim Bürgerentscheid. Sie schafft zunächst die Möglichkeit einer verbindlichen Abstimmung. Beim Bürgerentscheid können sich alle Abstimmungsberechtigten auf Grundlage der dann vorliegenden Informationen erneut mit der Frage auseinandersetzen und ihre Stimme abgeben.

Bis dahin müssen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen transparent, zugänglich und verständlich dargestellt werden. Dazu gehören der Zustand des bestehenden Gebäudes, die notwendigen Maßnahmen, die zugrunde gelegten Standards, die Kosten beider Varianten, die zeitliche Verteilung der Ausgaben, die Finanzierung des Neubaus und die langfristigen Folgen für den städtischen Haushalt.

Transparenz bedeutet mehr als die Veröffentlichung großer Zahlen oder umfangreicher Gutachten. Die Menschen müssen erkennen können, was miteinander verglichen wurde, welche Annahmen in die Berechnung eingeflossen sind und an welchen Stellen noch Unsicherheiten bestehen. Nur so ist eine informierte Entscheidung möglich.

Ein Bürgerentscheid zwingt beide Seiten, ihre Argumente nachvollziehbar darzulegen. Befürworterinnen und Befürworter des Erhalts ebenso wie die Befürworterinnen und Befürworter eines Neubaus müssen erklären, welche Lösung sie aus welchen Gründen für richtig halten. Unterschiedliche Auffassungen gehören zur Demokratie. Entscheidend ist, dass die Diskussion auf überprüfbaren Tatsachen beruht und die Menschen am Ende eine echte Wahl haben.

Wir werben aus Überzeugung für den Erhalt des bestehenden Rathauses. Gleichzeitig trauen wir den Menschen in Espelkamp zu, die endgültige Entscheidung selbst zu treffen. Wer das Bürgerbegehren unterschreibt, unterstützt deshalb beides: die konkrete Forderung nach dem Rathaus-Erhalt und den Weg zu einer verbindlichen Abstimmung.